Kadervorsorge für inhabergeführte KMUs in Zeiten von Fachkräftemangel
Ein Ende des 1e-Booms ist zurzeit nicht absehbar. Auch wenn die Umverteilung in der beruflichen Vorsorge in den letzten Jahren stark abgenommen hat, wird die Individualisierung weitergehen. Insofern also kein Ende des 1e-Wachstums. Die 1e-Lösungen sind sehr stark von den Anbietern getrieben: Für Banken und internationale Beratungsgesellschaften ist dies ein interessantes Geschäftsfeld.
In der Branche selbst wird man vielleicht meinen, dass die 1e-Lösungen bei der Kadervorsorge «state of the art» sind. Für Grosskonzerne und international tätige, börsenkotierte Unternehmen mag dies zutreffen. Attraktiver für inhabergeführte KMUs ist es jedoch, die Kadervorsorge bei einer gesonderten, nicht gewinnorientierten Pensionskasse zu platzieren. Die Lohnstrukturen sind bei KMUs in der Regel zurückhaltender und weniger dynamisch.
Grundlegende Fragestellungen zur Kadervorsorge:
1. Was zeichnet eine gute Kadervorsorgelösung aus?
Eine qualitativ gute Kadervorsorgelösung zeichnet sich dadurch aus, dass vom Gesamtaufwand wenig für Zusatzkosten (Risikoprämien, Verwaltungskosten, usw.) abgezogen wird und viel für den Sparprozess übrigbleibt. Im Anlagebereich sollen stetig hohe Nettorenditen generiert werden, was sich in eine hohe Verzinsung des Sparkapitals auswirkt. Dies wird dann erreicht, wenn niedrige Kosten für Vermögensverwaltung, Reporting, Handling, usw. entstehen und vom Vermögensertrag wenig in die Reserven abfliesst.
«Gute Vorsorgelösungen zeichnen sich durch geringe Gemeinkosten, hohe Nettorenditen und eine hohe Sparquote aus.»
Jaap van Dam, Dr. rer. publ. HSG, Partner
2. Ist eine 1e-Lösung für ein KMU mit kleinem Kaderkreis attraktiv?
Für börsenkotierte Unternehmen sind die Vorteile von 1e im Sinne des «De-Risking» nachvollziehbar, da dies zur wesentlichen Vereinfachung der Bilanz führt. Auch für nicht börsenkotierte Grossunternehmen sind 1e-Lösungen eine Entlastung, da so die individuellen Präferenzen des Kaders am besten und für das Unternehmen am einfachsten umgesetzt werden. Für Unternehmen mit einem kleinen Kaderkreis ist der Einstiegsaufwand für eine 1e-Lösung jedoch häufig zu gross: hier sind einfache, robuste Lösungen praktikabler.
3. Was sind die Alternativen zu 1e-Plänen?
Der Markt hat sich im Bereich der klassischen Kader-/Zusatzvorsorge weiterentwickelt. Auch hier gibt es eine Auswahl an Optionen und Anbietern. Diese bieten teilweise im Vergleich zu 1e-Lösungen echte Vorteile. Zum Beispiel haben diese bei einer klassischen Lösung ein viel höheres Einkaufspotenzial als 1e-Lösungen. Der ganze Lohn ist versicherbar und somit können viel grössere Lohnanteile versichert werden. Weiter kann bei der klassischen Kadervorsorge das Einkaufspotenzial mit einem Zinssatz hochgerechnet werden, was ein deutlich grösseres Einkaufspotenzial ergibt. Es zeigt sich, dass Versicherte bei der 1e-Lösung im Anlagebereich sehr vorsichtig sind. Viele der angebotenen Anlage-Optionen sind von der Auswirkung her unüberschaubar, oder die Versicherten sind risiko-avers. Die Job-Sicherheit bei solchen Grosskonzernen ist oft geringer. Kaderleute müssen daher mit einem Austritt zu einem ungünstigen Zeitpunkt rechnen was sie oft zur vorsichtigen Vermögensanlage bewegt.
4. Warum lohnt sich eine gute Kadervorsorgelösung gerade in Zeiten von Fachkräftemangel?
Bei den klassischen Kaderlösungen muss zuerst eine Wertschwankungsreserve gebildet werden, bevor eine Höherverzinsung erfolgen kann. Der KMU-Inhaber bzw. das Unternehmen kann sich aber aktiv an die Bildung dieser Wertschwankungsreserve beteiligen, damit die Netto-Renditen, welche im Anlagebereich anfallen, direkt den Versicherten gutgeschrieben werden können. Die Versicherten kommen somit rasch zu einer Höherverzinsung. Für ein KMU ein wichtiges Instrument um das Kader auch langfristig an sich zu binden (weniger verbindlich als bspw. bei einer Aktienbeteiligung). Der Inhaber und seine Kaderleute bilden gemeinsam einen Versichertenkreis. Das Unternehmen kann sich (steuerwirksam) an der Reservenbildung beteiligen und dadurch eine aktienreichere und potenziell ertragreichere Anlagestrategie ermöglichen.
Jaap van Dam, Dr. rer. publ. HSG, jaap.vandam@hsp-con.ch
1e-Pläne
Seit 2017 gibt es in der Schweiz «1e-Pläne», benannt nach Art. 1e der BVV 2 Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Der Arbeitnehmende erhält beim Austritt aus einem Unternehmen keine Rente, sondern nimmt das ganze Sparkapital mit. Beim Eintritt kann der Versicherte entscheiden, wie die Vorsorgestiftung sein Geld anlegt. Der Versicherte – und nicht wie sonst üblich der Arbeitgeber und die Pensionskasse – trägt also auch das Risiko eines Verlusts allein. In der Schweiz sind die 1e-Pläne ausschliesslich für Lohnanteile von rund CHF 130’000 und mehr möglich. Diese Spar-Art steht also nur einer Minderheit von Topverdienenden offen. Darüber hinaus dürfen nicht mehr als 10 Anlagestrategien angeboten werden, wovon eine gemäss Vorschriften «risikoarm» sein muss. Mittlerweile gibt es ca. zwölf 1e-Stiftungen.
Empfehlung
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